FYNE Consulting GmbH
Seidelbastweg 25
49808 Lingen (Ems)
Handelsregister: HRB 212323
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück
Vertreten durch:
Frau Nicole Fedder & Herr Erden Yücel
Telefon: 0591 80036330
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 316438416
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Compliance hat sich in den vergangenen Jahren vor allem aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung der Unternehmen zu einem wichtigen Managementthema entwickelt. Wichtige Themen im Bereich Compliance sind u.a. das Lieferkettengesetz, Anti-Korruptionsrichtlinie (DIN ISO 37001) etc. Die Einrichtung eines effektiven Compliance Management Systems ist heute bereits eine Rechtspflicht, deren Missachtung Haftungsrisiken für das Unternehmen und für die Führungskräfte begründet. Ein funktionierendes und effektives Compliance-Management-System kann zudem Haftungsrisiken im zivil- und strafrechtlichen Bereich verringern.
Zusammengefasst bezweckt Compliance u.a. im wirtschaftsstrafrechtlichen Sinne:
Sichert nachhaltigen Geschäftserfolg: als Folge von Noncompliance Reputationsverluste, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Gewinnabschöpfungen bei Verstößen gegen öffetnlich-rechtlichen Ausschreibungen etc.
Das „Short Check“ bietet Ihnen die Möglichkeit zu überprüfen, wie Sie bzw. Ihr Unternehmen im Hinblick auf Compliance aufgestellt ist.
Zur Durchführung kommt ein erfahrener Compliance-Berater in Ihr Unternehmen und nimmt eine Überprüfung folgender Punkte vor:
Im Anschluss an die Überprüfung erhalten Sie eine Evaluation der Risikoanalyse mit einer dazugehörigen Handlungsempfehlung differenziert in kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung.
Die rasante Entwicklung neuer Technologien und digitaler Strukturen ermöglicht öffentlichen und privaten Akteuren neue Möglichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir unterstützen Sie dabei die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Ihre damit verbundenen Pflichten bestmöglich umzusetzen.
Die Europäische Union hat zum Schutz von personenbezogenen Daten und zum Zwecke des freien Datenverkehrs die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verabschiedet, welche durch nationale Gesetze (z.B. durch das Bundesdatenschutzgesetz) ergänzt wird. Für die Einhaltung des datenschutzkonformen Umgangs mit personenbezogenen Daten ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Datenschutzrelevante Prozesse sind nahezu in jeder Abteilung existent und dementsprechend ist die Sicherstellung der Datenschutzkonformität zwangsläufig ein relevantes Thema im Compliance-Bereich.
Wir unterstützen Sie dabei die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Ihre damit verbundenen Pflichten durch Implementierung eines professionellen Datenschutzmanagementsystems bestmöglich umzusetzen, um Reputationsschäden und Bußgelder zu vermeiden. Wir unterstützen und beraten u.a. öffentliche Stellen, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Rechts- und Compliance-Abteilungen, Betriebsräte, Auftragsverarbeiter und Projektmanager.
Im Rahmen der Umsetzung und Ausführung berücksichtigen wir die Faktoren wie Digitalisierung, Globalisierung, Wettbewerb, Prozessoptimierung, Ressourcen, Kultur, Strategie & Ziele. So können wir gewährleisten, dass Sie nachhaltig gut beraten und auf zukünftige Herausforderungen optimal vorbereitet sind. Nur wenn die oben genannten Faktoren berücksichtigt sind und im Einklang miteinander stehen, lassen sich langfristig Mehrwerte für Ihren Unternehmenserfolg generieren.
FYNE Consulting GmbH
Seidelbastweg 25
49808 Lingen (Ems)
Phone: +49 591 80036330
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (im Folgenden „Lieferkettengesetz“) verpflichtet Unternehmen zur Implementierung eines angemessenen Managementsystems. Unternehmen haften, wenn Verstöße durch Anwendung angemessener Sorgfalt vermeidbar gewesen wären. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Risikoanalyse für Ihr Unternehmen und der Einhaltung aller Pflichten aus dem Lieferkettengesetz.
Durch Beantwortung der Fragen ermitteln wir Ihren „Status-Quo“ und zeigen Ihnen entsprechende Lösungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen auf.
Mit unserem juristisch-wirtschaftlichem Know-How als Unternehmensjuristen und der anwaltlichen Expertise unserer Kollegen aus der Kanzlei „Kopp & Partner“ übernehmen wir die Aufgaben einer internen Rechtsabteilung.
Wir verfügen über ausgezeichnete Englischkenntnisse und langjährige Erfahrung über die Tätigkeiten und Problemstellungen einer Konzernrechtsabteilung. Hierdurch sind uns auch komplexe Unternehmensstrukturen mit den dazugehörigen Herausforderungen nicht unbekannt. Unsere Erfahrungen reichen von Vertragsverhandlungen, Vertragsprüfungen, Vertragserstellung und Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) über rechtliche Beurteilung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten bis hin zur Unterstützung bei der Kommunikation mit Geschäftspartnern und Behörden.
Falls gewünscht, unterstützen wir Sie gerne auch in Ihrem Unternehmen vor Ort, um eine direkte Kommunikation zu gewährleisten.
Falls wir Ihr Interesse in diesem Bereich geweckt haben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.
Die Auswahl und Unterhaltung von Geschäftsbeziehungen sind stets unter den Gesichtspunkten von Chancen & Risiken sowie von Werten & Normen zu hinterfragen. Die Unterhaltung unangemessener Geschäftsbeziehungen kann im schlimmsten Fall neben gravierenden Haftungsrisiken (z.B. auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) auch verheerende Imageschäden mit sich bringen. Aus diesen Gründen sollte jede bestehende und bevorstehende Geschäftsbeziehung einem Integritätscheck unterzogen werden.
Wir unterstützen Sie u.a. bei der:
Wir wissen, wie es geht!
Sie benötigen einen Experten, der kurzfristig einen IT-Vertrag prüfen, erstellen oder anpassen kann? In der Praxis ist die IT einer der wichtigsten Vertragspartner im Unternehmen. Werden IT-Leistungen von Dritten bezogen (Outsourcing, Cloud-Sourcing, Softwareentwicklung etc.) sollten die zugrundeliegenden Verträge rechtssicher verhandelt und gestaltet sein.
Wir betrachten und beurteilen den Vertrag ganzheitlich im Hinblick auf Machbarkeit, Praktikabilität, Compliance und Beurteilung der rechtlichen Risiken.
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