Die FYNE Consulting GmbH ist ein auf Compliance und Datenschutz spezialisiertes Unternehmen. Zu unseren Klienten gehören kleine und mittlere Unternehmen (KMU), international agierende Konzerne, Körperschaften und andere Organisationen der öffentlichen Hand.
Die FYNE-Experten sind Juristen, Wirtschafts- und Naturwissenschaftler mit langjährigen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich Compliance und Datenschutz. Auf dem Gebiet des Datenschutzes sind unsere Experten TÜV und GDD zertifiziert.
Im Bereich Compliance hält die FYNE Consulting folgende Kompetenzen vor:
Durch unsere Kooperationen mit Experten aus anderen Fachbereichen können wir gewährleisten, dass Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln analysiert werden, um optimale Arbeitsergebnisse zu erzielen. Mit dieser Herangehensweise stellen wir sicher, dass Sie sich nicht mit unterschiedlichen Ansprechpartnern aus anderen Unternehmen auseinandersetzen müssen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen einen kleinen Auszug unserer Dienstleistungen aus den Bereichen Compliance & Datenschutz vor. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bei der Erbringung unserer Dienstleistungen ist es unerlässlich die Faktoren Digitalisierung, Globalisierung, Wettbewerb, Prozessoptimierung, Ressourcen, Kultur, Strategie & Ziele. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass Sie nachhaltig gut beraten und auf zukünftige Herausforderungen optimal vorbereitet sind. Denn nur wenn die eben genannten Faktoren berücksichtigt sind und im Einklang miteinander stehen, lassen sich langfristig Mehrwerte für Ihren Unternehmenserfolg generieren.
Nicole Fedder ist geschäftsführende Gesellschafterin der FYNE Consulting GmbH. Nicole Fedder unterstützt vorrangig Klienten bei der Implementierung eines Datenschutz – und Compliance-Management-Systems. Neben der Beratungstätigkeit ist sie an der Entwicklung einer Software zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie beteiligt.
Nicole Fedder ist Unternehmensjuristin, Certified Compliance Managerin (HdWM), Datenschutzbeauftragte (TÜV), Compliance Auditorin (TÜV). Sie verfügt über mehrjährige Erfahrung im Corporate Legal und Compliance Bereich in international tätigen Unternehmen. Ihr Schwerpunkt liegt hierbei vor allem im Bereich internationales Vertragsmanagement.
Rechtsanwalt und Notar Jochen Kopp ist Gesellschafter der Kanzlei Kopp und Partner.
Er verfügt über eine jahrzehntelange Berufserfahrung speziell im Handels- und Gesellschaftsrecht. Seine Schwerpunkte sind Rechtsfragen zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften und Haftungsfragen bezogen auf die Produkthaftung und des Umweltrechtes.
Als Sachverständige und Gutachter im Immissionsschutz bieten Uppenkamp & Partner umfassende Leistungen: von der Beratung über die Prognose und Messung bis zur Genehmigung bis zur abschließenden Beurteilung.
Dipl.-Ing. Peter Wenzel, Geschäftsführer der Gesellschaft, ist von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Geräuscheinwirkungen, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm.
Dr. Annette Wierschke ist Inhaberin der Firma IPSO EST und an der Hochschule Osnabrück in der Lehre im Bereich Schlüsselkompetenzen (Soft Skills Trainings) tätig.
Sie führt sowohl selbstständig als auch für unterschiedliche Anbieter/Agenturen Managementtrainings u.a. in den Bereichen Führung, Kommunikation, Rhetorik und Präsentation sowie Verhandlungstechniken und Innovations- und Projektmanagement durch.
Als Wirtschaftsprüfer und Partner der Gesellschaft Huskobla ist Herr Sutharsan Sriskantharajah der richtige Ansprechpartner bei steuerlichen, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Fragen. Mit 27 Jahren hat er als einer der jüngsten Wirtschaftsprüfer in Deutschland in 2017 sein Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich abgelegt und währenddessen seine Expertise in der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am Standort Osnabrück und zuletzt als Prokurist am Standort Stuttgart ausgebaut. Der Schwerpunkt liegt dabei im Wesentlichen auf die Jahresabschlussprüfung mit der dazugehörigen Prozessprüfung sowie die steuerliche und wirtschaftliche Beratung von prüfungspflichtigen mittelständischen und familiengeführten Unternehmen bzw. Konzernstrukturen.
Herr Fischer ist Inhaber der Firma Fischer Software Design in Lingen. Er konzipiert und entwickelt seit über 25 Jahren individuelle Softwarelösungen in verschiedenen Bereichen. Business Websites und Webanwendungen bringen zusätzliche interessante Abwechslung in seinen Arbeitsalltag. Sein Ziel ist es, mit einfach anwendbarer Software dem Kunden die Arbeit zu erleichtern.
Compliance hat sich in den vergangenen Jahren vor allem aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung der Unternehmen zu einem wichtigen Managementthema entwickelt. Wichtige Themen im Bereich Compliance sind u.a. das Lieferkettengesetz, Anti-Korruptionsrichtlinie (DIN ISO 37001) etc. Die Einrichtung eines effektiven Compliance Management Systems ist heute bereits eine Rechtspflicht, deren Missachtung Haftungsrisiken für das Unternehmen und für die Führungskräfte begründet. Ein funktionierendes und effektives Compliance-Management-System kann zudem Haftungsrisiken im zivil- und strafrechtlichen Bereich verringern.
Zusammengefasst bezweckt Compliance u.a. im wirtschaftsstrafrechtlichen Sinne:
Sichert nachhaltigen Geschäftserfolg: als Folge von Noncompliance Reputationsverluste, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Gewinnabschöpfungen bei Verstößen gegen öffetnlich-rechtlichen Ausschreibungen etc.
Das „Short Check“ bietet Ihnen die Möglichkeit zu überprüfen, wie Sie bzw. Ihr Unternehmen im Hinblick auf Compliance aufgestellt ist.
Zur Durchführung kommt ein erfahrener Compliance-Berater in Ihr Unternehmen und nimmt eine Überprüfung folgender Punkte vor:
Im Anschluss an die Überprüfung erhalten Sie eine Evaluation der Risikoanalyse mit einer dazugehörigen Handlungsempfehlung differenziert in kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung.
Die rasante Entwicklung neuer Technologien und digitaler Strukturen ermöglicht öffentlichen und privaten Akteuren neue Möglichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir unterstützen Sie dabei die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Ihre damit verbundenen Pflichten bestmöglich umzusetzen.
Die Europäische Union hat zum Schutz von personenbezogenen Daten und zum Zwecke des freien Datenverkehrs die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verabschiedet, welche durch nationale Gesetze (z.B. durch das Bundesdatenschutzgesetz) ergänzt wird. Für die Einhaltung des datenschutzkonformen Umgangs mit personenbezogenen Daten ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Datenschutzrelevante Prozesse sind nahezu in jeder Abteilung existent und dementsprechend ist die Sicherstellung der Datenschutzkonformität zwangsläufig ein relevantes Thema im Compliance-Bereich.
Wir unterstützen Sie dabei die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Ihre damit verbundenen Pflichten durch Implementierung eines professionellen Datenschutzmanagementsystems bestmöglich umzusetzen, um Reputationsschäden und Bußgelder zu vermeiden. Wir unterstützen und beraten u.a. öffentliche Stellen, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Rechts- und Compliance-Abteilungen, Betriebsräte, Auftragsverarbeiter und Projektmanager.
Im Rahmen der Umsetzung und Ausführung berücksichtigen wir die Faktoren wie Digitalisierung, Globalisierung, Wettbewerb, Prozessoptimierung, Ressourcen, Kultur, Strategie & Ziele. So können wir gewährleisten, dass Sie nachhaltig gut beraten und auf zukünftige Herausforderungen optimal vorbereitet sind. Nur wenn die oben genannten Faktoren berücksichtigt sind und im Einklang miteinander stehen, lassen sich langfristig Mehrwerte für Ihren Unternehmenserfolg generieren.
FYNE Consulting GmbH
Seidelbastweg 25
49808 Lingen (Ems)
Phone: +49 591 80036330
FYNE Consulting GmbH
Seidelbastweg 25
49808 Lingen (Ems)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (im Folgenden „Lieferkettengesetz“) verpflichtet Unternehmen zur Implementierung eines angemessenen Managementsystems. Unternehmen haften, wenn Verstöße durch Anwendung angemessener Sorgfalt vermeidbar gewesen wären. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Risikoanalyse für Ihr Unternehmen und der Einhaltung aller Pflichten aus dem Lieferkettengesetz.
Durch Beantwortung der Fragen ermitteln wir Ihren „Status-Quo“ und zeigen Ihnen entsprechende Lösungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen auf.
Mit unserem juristisch-wirtschaftlichem Know-How als Unternehmensjuristen und der anwaltlichen Expertise unserer Kollegen aus der Kanzlei „Kopp & Partner“ übernehmen wir die Aufgaben einer internen Rechtsabteilung.
Wir verfügen über ausgezeichnete Englischkenntnisse und langjährige Erfahrung über die Tätigkeiten und Problemstellungen einer Konzernrechtsabteilung. Hierdurch sind uns auch komplexe Unternehmensstrukturen mit den dazugehörigen Herausforderungen nicht unbekannt. Unsere Erfahrungen reichen von Vertragsverhandlungen, Vertragsprüfungen, Vertragserstellung und Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) über rechtliche Beurteilung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten bis hin zur Unterstützung bei der Kommunikation mit Geschäftspartnern und Behörden.
Falls gewünscht, unterstützen wir Sie gerne auch in Ihrem Unternehmen vor Ort, um eine direkte Kommunikation zu gewährleisten.
Falls wir Ihr Interesse in diesem Bereich geweckt haben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.
Die Auswahl und Unterhaltung von Geschäftsbeziehungen sind stets unter den Gesichtspunkten von Chancen & Risiken sowie von Werten & Normen zu hinterfragen. Die Unterhaltung unangemessener Geschäftsbeziehungen kann im schlimmsten Fall neben gravierenden Haftungsrisiken (z.B. auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) auch verheerende Imageschäden mit sich bringen. Aus diesen Gründen sollte jede bestehende und bevorstehende Geschäftsbeziehung einem Integritätscheck unterzogen werden.
Wir unterstützen Sie u.a. bei der:
Wir wissen, wie es geht!
Sie benötigen einen Experten, der kurzfristig einen IT-Vertrag prüfen, erstellen oder anpassen kann? In der Praxis ist die IT einer der wichtigsten Vertragspartner im Unternehmen. Werden IT-Leistungen von Dritten bezogen (Outsourcing, Cloud-Sourcing, Softwareentwicklung etc.) sollten die zugrundeliegenden Verträge rechtssicher verhandelt und gestaltet sein.
Wir betrachten und beurteilen den Vertrag ganzheitlich im Hinblick auf Machbarkeit, Praktikabilität, Compliance und Beurteilung der rechtlichen Risiken.
Portfolio